Bundesregierung legt Digitalsteuerpaket vor

05. April 2019

Ministerrat beschließt „Digitalsteuerpaket“

Mit Ministerratsvortrag vom 3. April 2019 hat die Regierung das „Digitalsteuerpaket“ beschlossen. Folgende abgabenrechtliche Maßnahmen im Bereich der digitalen Wirtschaft sind geplant. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird demnächst zur Begutachtung erwartet.

 

Eckpunkte des Digitalsteuerpaketes:

  • Digitalsteuer von 5 % auf Online-Werbung von Großkonzernen
  • Aufzeichnungs- und Meldepflicht von Online-Vermittlungsplattformen für die Abgabenerhebung der vermittelten Umsätze
  • Haftung der Online-Vermittlungsplattformen bei Sorgfaltspflichtverletzung für nicht versteuerte Umsätze
  • Versandhandel-Plattformen werden Steuerschuldner für Online-Versandhandel aus Drittländern an PrivateEntfall der EUSt-Freigrenze bei Einfuhr von Waren bis EUR 22 aus Drittländern
  • Entfall der Lieferschwelle beim ig Versandhandel (bisher EUR 35.000) mit Sonderregeln für Kleinstunternehmer

 

Den Ministerratsvortrag können Sie hier (pdf-Dokument) abrufen.

 

Die BMF-Information zum Digitalsteuerpaket können Sie unter hier (pdf-Dokument) abrufen.

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