Gemeinnützigkeitsbescheid und Erweiterung der Spendenbegünstigung?

30. September 2019 © SWÖ/Harald Lachner

Das „Update Gemeinnützigkeit“, veranstaltet von der Sozialwirtschaft Österreich und der Solidaris Wirtschaftsprüfungs-GmbH nutzten am 24.9.2019 über 100 interessierte Teilnehmer, um sich über aktuelle arbeitsrechtliche, steuer- und unternehmensrechtliche Änderungen zu informieren sowie die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung insbesondere im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung mit den Vortragenden Yvonne Hochsteiner und Walter Marschitz von der SWÖ sowie Christoph Hofer und Thomas Stranzinger von Solidaris zu diskutieren.

 

Der 2. Teil der Veranstaltung war möglichen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht nach der Nationalratswahl gewidmet. Am Podium diskutierten dazu neben Franz Neunteufl (Bündnis für Gemeinnützigkeit) die Kandidaten zur Nationalratswahl Andreas Hanger (ÖVP), Kai-Jan Krainer (SPÖ), Karin Doppelbauer (NEOS) sowie Markus Koza (Grüne). Vom Bündnis für Gemeinnützigkeit wurde ein Forderungspapier an die kommende Regierung mit 26 Punkten vorgestellt.

 

In der trotz Wahlkampf großteils sachlich geführten Diskussion waren sich die Vertreter einig, dass Gemeinnützigkeit und Zivilgesellschaft in einer Demokratie unabdingbar sind. Hinsichtlich möglicher Änderungen nach der Wahl herrschte Übereinstimmung dahingehend, dass die Spendenabsetzbarkeit zumindest auf gemeinnützige Bildungseinrichtungen, aber auch auf gemeinnützige Kultur- und Sportorganisationen ausgedehnt werden sollte.

 

Ebenso teilten alle vertretenen Parteien die Ansicht, dass ein „Gemeinnützigkeitsbescheid“ (ein Bescheid, der festhält, dass die Statuten des Vereins bzw der Gesellschaftsvertrag der GmbH den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit nach der Bundesabgabenordnung entspricht) für mehr Rechtssicherheit im gemeinnützigen Sektor sorgen würde und dessen Installierung in der nächsten Legislaturperiode daher zu begrüßen sei.

 

Darüber hinaus bestand Konsens, dass zur besseren Sichtbarkeit bzw Wahrnehmbarkeit der Leistungen des Non-Profit-Sektors auch ein gesonderter Ausweis in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung betreffend die Wirtschaftsleistung des Sektors erfolgen sollte.

 

Fotocredit: SWÖ/Harald Lachner

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