Spendengütesigel, Spendenabsatzbarkeit
Das Österreichische Spendengütesiegel wird seit 2001 durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder vergeben. Spendenorganisationen, die sich den Kriterien des zwischen der KWT und mehreren NPO-Dachverbänden abgeschlossenen Kooperationsvertrages unterwerfen, dürfen auf Antrag dieses Gütezeichen führen. MMag. Thomas Stranzinger ist Mitglied des Ausschusses, der sich in der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit der Weiterentwicklung dieses Gütezeichens beschäftigt.
Als Spezialist in der Beratung von Non-Profit-Unternehmen führen wir selbstverständlich auch die Prüfung für die Verleihung des Spendengütesiegels durch. Dabei wird anhand eines Kriterienkatalogs die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem, die satzungsgemäße und widmungsgemäße Verwendung der Spenden, die Einhaltung der Grundsätze "Sparsamkeit" und "Wirtschaftlichkeit", die Finanzpolitik der Organisation bei Verwendung der Spenden, das Personalwesen sowie die Lauterkeit der Werbung geprüft.
Ebenso stehen wir für die Prüfung hinsichtlich der Erlangung der Spendenabsetzbarkeit (§ 4a EStG) zur Verfügung.